Wer sollte die 3. Auffrischimpfung („5. Dosis“) machen?
Die dritte Auffrischimpfung wird allen Personen über 80 Jahren sowie besonders gefährdeten Personen – wie etwa chronisch Kranke – ab 12 Jahren von Experten mit Nachdruck empfohlen. Die fünfte Dosis (dritte Auffrischimpfung) kann auch von Personen über 60 Jahren in Anspruch genommen werden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 15.11.2022
Wie lange muss die dritte Auffrischung oder Infektion zurückliegen?
Seit der letzten Impfung oder einer nachgewiesenen Infektion müssen 120 Tage vergangen sein.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 21.10.2022
Wo kann die dritte Auffrischung gemacht werden?
Die dritte Auffrischimpfung wird – so wie die anderen Coronaschutz-Impfungen auch – in den Impfzentren des Südtiroler Sanitätsbetriebes verabreicht. (Vormerkung unter https://sanibook.sabes.it/ oder telefonisch Mo. – Fr. von 8:00 bis 16:00 Uhr über die Einheitliche Landesvormerkstelle, Tel. 0471 100100), sowie bei den an der Impfkampagne teilnehmenden Ärzten/Ärztinnen für Allgemeinmedizin und Apotheken.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 21.10.2022
Wem wird die Impfung jetzt dringend empfohlen?
Auch ist die Impfung mit den angepassten Impfstoffen für alle Personen über 12 Jahre möglich, die die 1. oder 2. Auffrisch-Impfung noch nicht erhalten haben.
In den Impfzentren können Impftermine vorgemerkt werden, und zwar online unter https://sanibook.sabes.it/.
Alle Impftermine sind auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter folgendem Link ersichtlich: https://www.coronaschutzimpfung.it/de/impftermine/alle-impftermine.
Was ist ein "bivalenter" Impfstoff?
Bivalent bedeutet, dass die Impfstoffe zur Hälfte aus dem herkömmlichen Impfstoff und zur anderen Hälfte aus einem an die Omikron-Varianten angepassten Impfstoff bestehen. Die neuen, bivalenten Impfstoffe schützen so noch besser.
Diese neuen Impfstoffe erzielen einen etwa um 50% höheren Antikörperspiegel als die vorherigen Präparate. Außerdem wirken sie nicht nur gegen schwere Verläufe, sondern schützen auch besser gegen die Ansteckung an sich. Auch in Bezug auf Nebenwirkungen ist der aktualisierte Impfstoff laut Studien besser als der alte.
Impfungen gegen das Coronavirus sind inzwischen weltweit milliardenfach verabreicht worden. Die Wissenschaft ist sich darin einig, dass die Impfstoffe sehr sicher und hochwirksam sind.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 22.09.2022
Nach welchem Zeitraum kann die Auffrischimpfung verabreicht werden?
Um die Auffrischung zu erhalten, muss die letzte Impfung (die ersten beiden Impfungen bzw. die erste Auffrischung) oder die Genesung nach einer nachgewiesenen Corona-Erkrankung mindestens 120 Tage zurückliegen.
Die Corona-Schutzimpfung kann gleichzeitig mit der Grippe-Schutzimpfung verabreicht werden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 03.10.2022
Wie kann ich einen Impftermin vormerken?
Terminvormerkungen:
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 23.09.2022
Wer kann die zweite Auffrischimpfung (zweiter Booster, Viertimpfung) in Anspruch nehmen?
Die Möglichkeit der zweiten Auffrischimpfung (Viertimpfung) gilt für alle Personen über 60, deren Impfung oder auch letzte Corona-Infektion länger als 120 Tage her ist sowie für sog. „ultrafragile“ Menschen, d.h., Risikopatientinnen und -patienten ab 12 Jahren.
Wie von der EMA und der AIFA freigegeben, können die bivalenten Impfstoffe auch auf Wunsch als zweite Auffrischdosis für Personen ab 12 Jahren, welche die Erstdosis vor mindestens 120 Tagen erhalten haben, verimpft werden. Für Auffrischimpfungen werden bivalente m-RNA-Impfstoffe empfohlen.
Einige Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin/Apotheken impfen ebenso. Wie bisher, dürfen in den Apotheken nur Personen, die keine Medikamente einnehmen bzw. keine Vorerkrankungen haben, geimpft werden.
In den Impfzentren können Impftermine unter https://sanibook.sabes.it/ vorgemerkt werden.
Alle Impftermine sind auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter folgendem Link ersichtlich: https://www.coronaschutzimpfung.it/de/impftermine/alle-impftermine.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 07.09.2022
Was ist eigentlich eine Auffrisch- bzw. Booster-Impfung?
Vollständig geimpfte Personen erhalten eine weitere Impfung mit den neuen, bivalenten Impfstoffen Comirnaty und Spikevax. Diese Impfstoffe lösen eine stärkere Antikörperreaktion als die ursprünglichen Impfstoffe aus und wirken sowohl gegen den ursprünglichen als auch gegen die verschiedenen Omikron-Subtypen. Diese Impfung wird auch als Booster bezeichnet, weil damit der im Laufe der Zeit nachlassende Immunschutz wieder stimuliert wird.
Dürfen Menschen aus anderen italienischen Regionen die Viertimpfung in Südtirol durchführen lassen?
Ja, das ist möglich, falls die Person über eine italienische Steuernummer verfügt und den Impfstatus nachweisen kann, damit die Daten ordnungsgemäß eingegeben werden können. Zudem sollte ein Aufenthalt von mindestens 2 Wochen in Südtirol nachgewiesen werden können.
Es wird empfohlen, sich online hier vorzumerken. Alternativ ist auch eine telefonische Anmeldung unter 0471/0472/0473/0474 100 100 möglich.
Die Auflistung der Impftermine finden Sie unter https://www.coronaschutzimpfung.it/de/impftermine/alle-impftermine
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 14.07.2022
Kann ich eine Auffrisch-Impfung bekommen, wenn ich im Ausland bereits mit einem nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff (z.B. Sinovac, Sputnik usw.) geimpft worden bin?
Personen, die im Ausland bereits mit einem nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft worden sind, können eine Auffrischdosis mit einem m-RNA-Impfstoff in den zugelassenen "Booster"-Dosierungen frühestens nach 28 Tagen und maximal bis zu 6 Monaten (180 Tagen) nach Abschluss ihres Impfzyklus erhalten. Der Abschluss eines derartigen integrierten Impfzyklus wird als gleichwertig anerkannt und berechtigt zum Greenpass.
Bei Überschreitung des maximalen Zeitraums von 6 Monaten nach Abschluss des Impfzyklus mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff, oder wenn dieser nicht abgeschlossen worden ist, kann ein vollständigen Impfzyklus mit m-RNA-Impfstoff durchgeführt werden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 18.11.2021
Wie wird die Impfung verabreicht?
Pfizer BioNTech: Der Impfstoff muss zuerst verdünnt werden, sodass aus einer Gabe sechs Dosen werden.
Moderna: Der Impfstoff benötigt keine Verdünnung.
Vaxzevria (ex AstraZeneca) und Johnson & Johnson: Auch diese Impfstoffe brauchen keine Verdünnung.
Nuvaxovid (Novavax): Eine Durchstechflasche enthält zehn gebrauchsfertige Dosen, ohne dass sie verdünnt werden müssen. Nach dem Öffnen sind die Dosen 6 Stunden verwendbar.
Alle Impfstoffe werden durch eine Injektion in den Oberarm verabreicht.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 08.04.2022
Wer führt die Impfung durch?
Die Verabreichung muss auf jeden Fall durch geschultes ärztliches und pflegerisches Personal erfolgen.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 01.02.2021
Wieso sind die Abstände zwischen den beiden Impfdosen je nach Impfung unterschiedlich?
Das hängt einerseits von der Art ab, wie der Körper auf die Impfung reagiert, und andererseits von den Studien. Die Hersteller haben ihren Impfstoff getestet und geben daraufhin die wirkungsvollste Vorgehensweise vor.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 05.02.2021
Wenn man nach der ersten Dosis an Covid-19 erkrankt, erhält man noch eine zweite Dosis?
Falls Sie sich nach einer Erstimpfung, für deren Abschluss zwei Impfdosen nötig sind, infiziert haben und die Infektion nach mehr als 14 Tagen nach der Verabreichung der Erstdosis erfolgt ist (es zählt das Datum des ersten positiven Tests), erhalten Sie die Bestätigung für den abgeschlossenen Zyklus.
Sollte die Infektion innerhalb von 14 Tagen nach der Erstdosis erfolgt sein, braucht es eine Zweitdosis, welche innerhalb von 180 Tagen nach der Infektion (es zählt das Datum des ersten positiven Tests) durchgeführt werden muss.
Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 13.08.2021
Wo wird geimpft?
Die Impfung kann in den Impfzentren des Südtiroler Sanitätsbetriebes, in zahlreichen Apotheken und bei den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin, die die Impfung durchführen, gemacht werden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 01.06.2021
Kann ich mich auch bei der Ärztin/beim Arzt für Allgemeinmedizin impfen lassen?
Wenn die Ärztin/der Arzt für Allgemeinmedizin die Impfaktion unterstützt und berechtigt wurde, im Ambulatorium zu impfen, ist die Impfung dort möglich (Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin, die die Impfung durchführen).
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 21.06.2021
Was muss man zur Impfung mitbringen?
Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis und Ihre Gesundheitskarte mit. Falls Sie Medikamente nehmen, sollten Sie eine Liste der Medikamente und eventuelle Arztbriefe mitbringen. Wenn möglich, laden Sie auch den Anamnesebogen und die Einverständniserklärung herunter und bringen beides ausgefüllt mit. Sie finden diese Dokumente unter www.coronaschutzimpfung.it (Unterlagen).
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 18.02.2021
Ich habe vor der Impfung Schmerzmittel eingenommen. Kann ich trotzdem geimpft werden?
Es ist kein Problem, wenn vor der Impfung (auch Tage vorher) Schmerzmittel (z.B. Paracetamol, Ibuprofen) eingenommen werden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 05.03.2021
Ich nehme eine Vielzahl von Medikamenten. Mit wem kann ich darüber sprechen, ob eine Impfung angebracht ist?
Beim Anamnesegespräch vor der Impfung besteht die Möglichkeit, Fragen zu den Medikamenten zu stellen, die eingenommen werden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 05.03.2021
Ist es möglich, einige Tage nach der Impfung zur Blutspende zu gehen?
Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite des Nationalen Blutzentrums.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Centro Nazionale Sangue; Stand: 31.01.2023
Wo erhalte ich einen Impfnachweis?
Normalerweise wird der Impfnachweis im Impfzentrum ausgehändigt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann er nachträglich beim Hygienedienst des jeweiligen Gesundheitsbezirkes angefordert werden, indem Sie eine Mail an eine der folgenden Adressen schreiben und eine Kopie der eigenen Identitätskarte anhängen:
- Gesundheitsbezirk Bozen: impfungen.bz@sabes.it
- Gesundheitsbezirk Meran: impfungen.me@sabes.it
- Gesundheitsbezirk Brixen: impfungen.bx@sabes.it
- Gesundheitsbezirk Bruneck: impfungen.bk@sabes.it
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Infovac; Stand: 13.08.2021
Wie oft muss geimpft werden?
Pfizer BioNtech: Man wird zweimal im Abstand von 21 Tagen geimpft. In besonderen Fällen kann bei der Anamnese der Abstand reduziert werden. Etwa eine Woche nach der zweiten Dosis ist der volle Impfschutz erreicht.
Moderna: Man wird zweimal im Abstand von 28 Tagen geimpft. In besonderen Fällen kann bei der Anamnese der Abstand reduziert werden. Hier wird der volle Impfschutz zwei Wochen nach der zweiten Dosis erreicht.
Vaxzevria (ex AstraZeneca): Man wird zweimal im Abstand von 3 Monaten geimpft. Der volle Impfschutz ist zwei Wochen nach der zweiten Dosis erreicht. Personen unter 60 Jahren, denen die erste Impfdosis mit Vaxzevria verabreicht wurde, erhalten auf Grundlage des Rundschreibens des italienisches Gesundheitsministeriums vom 11.06.2021 die Zweitimpfung mit einem mRNA Impfstoff.
Johnson & Johnson: Es ist nur eine Impfdosis notwendig und der volle Impfschutz ist zwei Wochen nach der Impfung erreicht.
Nuvaxovid (Novavax): Derzeit sind nur zwei Dosen im Abstand von drei Wochen vorgesehen.
Da die Infektionszahlen steigen, ist eine Auffrischdosis (Booster) 4 Monate nach Beendigung des Impfzyklus sehr wichtig, auch für jene Personen, welche mit dem Impfstoff Janssen nur einmal geimpft wurden.
Die vierte Dosis (zweite Auffrischung/Booster) hingegen kann 120 Tage nach der dritten Impfung (erste Auffrischung/Booster) oder nach einer eventuellen Infektion verabreicht werden.
Die 3. Auffrischimpfung („5. Dosis) wird jedenfalls allen Personen über 80 Jahren sowie besonders gefährdeten Personen – wie etwa chronisch Kranke – ab 12 Jahren von Experten mit Nachdruck empfohlen. Die fünfte Dosis (dritte Auffrischimpfung) kann auch von Personen über 60 Jahren in Anspruch genommen werden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 15.11.2022
Welche Personen sollen nicht geimpft werden?
Bei akuter Erkrankung (Fieber, etc.) sollte die Impfung verschoben werden. Wer früher auf eine Impfung oder auf einen Bestandteil der Impfstoffe allergisch reagiert hat, sollte vor der Impfung seinen/ihren Hausarzt kontaktieren. Bei Personen, die kürzlich an COVID-19 erkrankt waren, ist eine Impfung möglich, es sollten aber drei Monate seit der Erkrankung vergangen sein. Eine Antikörperbestimmung vor der Impfung ist nicht nötig. Chronische Krankheiten oder die Einnahme von Medikamenten sind keine Kontraindikationen für die Impfung. Bei einer Immunschwäche oder einer immunsupprimierenden Behandlung kann die Wirksamkeit der Impfung möglicherweise vermindert sein.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 21.06.2021
Soll man vor der Impfung einen Antikörpertest machen, um zu entscheiden, ob man sich impfen lassen soll?
Nein, das ist nicht vorgesehen.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 12.01.2021
Sollen sich Menschen mit chronischen Erkrankungen, Diabetes, Tumoren und Herz-Kreislauf-Erkrankungen impfen lassen?
Genau bei diesen Personen ist das Risiko einer schweren Komplikation im Falle einer Covid-19-Erkrankung besonders groß, deshalb werden sie bei der Impfung auch anderen Personengruppen vorgezogen.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 08.01.2021
Immungeschwächte Personen und solche mit Autoimmunerkrankungen, bei denen es keine Kontraindikationen gibt, können sich impfen lassen. Eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin ist auf jeden Fall notwendig.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 08.01.2021
Sollen Menschen, die unter Allergien leiden, sich impfen lassen?
Wie bei jeder Impfung sollen Menschen, die unter Allergien leiden, sich bezüglich der Impfung mit ihrem behandelnden Arzt/ihrer behandelnden Ärztin beraten. Menschen, die eine Allergie gegen die im Impfstoff enthaltenen Substanzen haben, müssen sich vor der Impfung unbedingt ärztlich beraten lassen.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 08.01.2021
Wann kann man sich impfen lassen?
Alle Impftermine sind auf der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb eingerichteten Internetseite www.coronaschutzimpfung.it zu finden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 13.01.2022
Wie können sich Personen aus Italien, EU- und Nicht-EU-Ländern, die sich aus Arbeitsgründen in Südtirol dauerhaft aufhalten, hier impfen lassen?
Für Personen im Besitz einer italienischen Steuernummer, die noch nicht im Südtiroler Gesundheitsdienst eingetragen sind, gilt folgendes: Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Arbeitsvertrag in Südtirol sind ihre Daten dem Sanitätsbetreib bekannt. Sie können sich direkt online vormerken oder ihre Daten samt Telefonnummer schicken an: infovax@sabes.it
Nach Eintragung erhalten die gemeldeten Personen an die angegebene Mail-Adresse den Hinweis, sich nun für einem Impftermin ihrer Wahl vormerken zu können oder erhalten telefonisch direkt einen Termin.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 27.08.2021
Welche Impfstoffe stehen zur Verfügung?
Zur Zeit stehen in Italien die Impfstoffe Pfizer und BioNTech, Moderna, Vaxzevria (ex AstraZeneca), Johnson & Johnson und Nuvaxovid (Novavax) zur Verfügung.
Außerdem stehen mit September 2022 für die erste und zweite Auffrischungsdosis die neuen, an die Omicron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe Comirnaty (Pfizer/BioNtech) und Spikevax (Moderna) zur Verfügung.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 30.09.2022
Was ist in einem Boten-RNA-Impfstoff enthalten und wie wirkt er?
Eine Boten-RNA ist ein kleines Stück des genetischen Codes, der benötigt wird, um eines oder mehrere Virus-Eiweiße herzustellen. Im Fall der Impfung gegen das Coronavirus enthält die Boten-RNA lediglich die Information zur Herstellung der stachelförmigen Oberflächen-Eiweiße (Spike-Protein) des Coronavirus. Die Impfung kann somit kein COVID-19 verursachen. Die Boten-RNA ist in winzigen Fettkügelchen eingeschlossen, damit sie in den Körper injiziert werden kann. Beide Impfstoffe enthalten keine Wirkverstärker/Adjuvantien (beispielsweise Aluminium oder andere). Sobald der Impfstoff in den Körper injiziert ist, werden die Fettkügelchen von den umliegenden Zellen „geschluckt“. Diese Zellen lesen den darin enthaltenen RNA-Code ab und stellen dann im Zeitraum von zwei Tagen die Oberflächen-Eiweiße des Virus her, welche anschließend vom menschlichen Immunsystem erkannt werden. Das Immunsystem produziert daraufhin Antikörper sowie spezialisierte weiße Blutkörperchen gegen die Oberflächen-Eiweiße. Damit wird das Coronavirus im Falle einer Infektion rasch erkannt.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 01.02.2021
Was ist ein Vektorimpfstoff und wie wirkt er?
Der Vektor enthält Teile des abgeschwächten Virus. Der Vektorimpfstoff wird injiziert, der Körper erkennt das abgeschwächte Virus als Angreifer und beginnt dagegen Antikörper zu produzieren.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 10.02.2021
Was ist Nuvaxovid (Impfstoff Novavax)?
Nuvaxovid ist ein Impfstoff zur Vorbeugung von COVID-19, verursacht durch das Virus SARS-CoV-2, für Personen ab 18 Jahren. Nuvaxovid beinhaltet das Spike-Protein (S), rekombinant mit SARS-CoV-2, welches normalerweise auf der viralen Oberfläche vorhanden ist und den Hauptmechanismus des Virus zur Infektion der Schutzzellen darstellt.
Quelle: European Medicines Agency (EMA), Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 24.02.2022
Wie funktioniert Nuvaxovid?
Nuvaxovid bereitet den Organismus darauf vor, sich gegen den Kontakt mit dem Virus zu verteidigen. Es enthält eine im Labor hergestellte Version des Spike-Proteins (S) sowie eine Substanz (adjuvant), welche die spezifische Immunantwort gegen das Protein S unterstützt. Sobald beide Komponenten der Impfung verabreicht werden, werden die Immunantworten der B- und T-Lymphozyten gegen das Protein S aktiviert, inklusive der neutralisierenden Antikörper, welche bei einem nachfolgenden Kontakt mit dem Virus SARS-CoV-2 das Spike-Protein erkennen und den Schutz aktivieren.
Quelle: European Medicines Agency (EMA), Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 24.02.2022
In wie vielen Dosen und in welchem Abstand wird Nuvaxovid verabreicht?
Nuvaxovid wird als Zyklus mit 2 Dosen in Abständen von 3 Wochen in den Oberarmmuskel verabreicht.
Quelle: European Medicines Agency (EMA), Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 24.02.2022
Wieviel kostet die Impfung?
Die Impfung ist kostenlos.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 08.01.2021
Könnte diese Impfung auch Covid-19 auslösen?
Absolut nicht. Keiner der von AIFA genehmigten Impfstoffe kann Covid auslösen.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 08.04.2022
Verändert der Impfstoff die DNA?
Pfizer BioNTech und Moderna: Die Boten-RNA aus den Impfstoffen kann unser Erbgut nicht verändern, da dieses im Zellkern geschützt ist und die RNA nicht in den Zellkern eindringen kann. Es handelt sich also nicht um eine Gentherapie.
Vaxzevria (ex AstraZeneca): Auch dieser Vektorimpfstoff verändert menschliche Gene nicht. Der Träger (Vektor) enthält zwar DNA, aber er verfügt nicht über die nötigen Eigenschaften, um sich in menschliches Erbgut integrieren zu können.
Johnson & Johnson: Nein, dieser Impfstoff verändert die DNA in den menschlichen Chromosomen nicht. Die DNA des Vektors ist ein Adenovirus, welches so verändert wurde, dass es sich nicht in den menschlichen Zellen reproduzieren kann.
Nuvaxovid (Novavax): Nein. Im Vergleich zu den anderen ist Nuvaxovid ein proteinbasierter Impfstoff; eine Technologie, die bereits seit Jahren bekannt ist.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 08.04.2022
Wie lange hält der Impfschutz an?
Zum derzeitigen Stand weiß man nicht genau, wann der Impfschutz endet, es sind noch klinische Studien dazu im Laufen. Die meisten Studien zu den Impfstoffen sehen vor, dass Geimpfte für 2 Jahre überwacht werden, um weitere Informationen über die Schutzwirkung zu erhalten.
Bisherige Daten zeigen eine progressive Verminderung des Impfschutzes nach circa 5-6 Monaten ab dem Erstzyklus. Aus diesem Grund ist nach dieser Zeit auch die Auffrischimpfung vorgesehen. Zum heutigen Zeitpunkt müssen auch Geimpfte die Hygienemaßnahmen einhalten.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco; Stand: 01.12.2021
Birgt die Impfung gegen Sars-CoV-2 ein Risiko für Personen, die an Zöliakie leiden?
Es gibt keine wissenschaftlichen Hinweise, dass bei Menschen, die an Zöliakie leiden, im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein höheres Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen durch die Impfung gegen Sars-CoV-2 besteht. Für sie gelten dieselben Empfehlungen der Gesundheitsbehörden wie für die Bevölkerung im Allgemeinen.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 12.01.2021
Ich habe den Zeitpunkt der zweiten Impfdosis versäumt. Was muss ich tun?
Auch wenn die vorgesehene Zeitspanne zwischen der Erst- und Zweitdosis überschritten ist, ist es empfehlenswert, den Impfzyklus zu beenden. Aktuelle Daten belegen, dass ein sog. „Boost-Effekt“ auch einige Zeit nach der Erstimpfung zu verzeichnen ist. Es wird daran erinnert, dass die Handhabung der Impfstoffe einer kontinuierlichen Überprüfung nach wissenschaftlichen Kriterien im Laufe der Zeit unterworfen ist.
Quelle: Agenzia italiana del farmaco, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 28.08.2021
Ist die Impfung sicher?
Der Impfstoff gegen das SARS-CoV2-Virus hat alle Überprüfungs- und Genehmigungsprozesse durchlaufen, die auch für andere Impfungen vorgesehen sind. Daran waren zehnmal so viele Personen beteiligt, wie bei vergleichbaren Studien zur Entwicklung eines Impfstoffes. So war es möglich, groß angelegte Studien für die Erprobung der Wirksamkeit und der Sicherheit durchzuführen. Außerdem ist das Verfahren nicht neu, es kommt aus der Krebsforschung und wird dort schon seit 25 Jahren am Menschen angewandt.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 05.02.2021
Mit welchen Nebenwirkungen ist zu rechnen?
Die genannten Impfstoffe werden derzeit weltweit an mehrere Millionen Personen verabreicht. Bei einem Teil der Geimpften sind am Tag der Impfung oder in den folgenden ein bis zwei Tagen leichte Nebenwirkungen aufgetreten:
• Schmerzen an der Impfstelle
• Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Muskel- oder Gelenkschmerzen, Schüttelfrost, Fieber.
Die Symptome sind meist mild, in seltenen Fällen etwas ausgeprägter. Nach ein bis drei Tagen sind die Beschwerden vorüber, zur Linderung kann bei Bedarf Paracetamol eingenommen werden.
Generell treten bei den Impfstoffen Pfizer BioNTech und Moderna die Nebenwirkungen eher nach der zweiten Dosis auf.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 19.02.2021
Was soll ich tun, wenn Nebenwirkungen auftreten?
Melden Sie aufgetretene Nebenwirkungen bitte an Ihren Arzt/Ihre Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. an VigiCOVID.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 03.05.2021
Stichwort Virusvarianten: wirkt die Impfung auch gegen diese?
Das Virus verändert sich laufend.
Aus diesem Grund stehen seit September 2022 die neuen angepassten bivalenten Impfstoffe zur Verfügung. Sie wirken gegen die derzeit zirkulierenden Omikron-Varianten. Die bivalenten Impfstoffe kommen nur für die Auffrischungsimpfungen zum Einsatz.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco; Stand: 30.09.2022
Wurden die Impfstoffe ausreichend getestet?
Die Forschung zu den COVID-19-Impfstoffen hat keine Phase der Überprüfung der Wirksamkeit und Sicherheit, welche für die Entwicklung eines neuartigen Medikaments vorgesehen sind, ausgelassen. Im Gegenteil, diese kann auf eine hohe Anzahl von Freiwilligen zurückblicken, rund zehnmal so viel wie es in Vergleichsstudien zu anderen Impfungen der Fall war. Dass die Impfstoffe so rasch entwickelt und zugelassen wurden, ist zum einen den neuen Technologien und den großzügig vorhandenen Ressourcen, die in kürzester Zeit vorhanden waren, zu verdanken, zum anderen auch einem neuartigen Genehmigungsverfahren durch die zuständigen Behörden, welche Schritt für Schritt die Ergebnisse überprüft haben - im Unterschied zu vorherigen Studien, bei denen diese Genehmigung erst am Ende des gesamten Forschungsprozesses erfolgte.
Quelle: Agenzia italiana del farmaco, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 10.08.2021
Meine Tochter/mein Sohn ist zwischen 5 und 11 Jahre alt. Kann sie/er die Auffrisch-Dosis erhalten?
Ja. Die wissenschaftlich-technische Kommission der italienischen Arzneimittelagentur AIFA hat am 5. Dezember 2022 der europäischen Arzneimittelagentur EMA zugestimmt und die Impfung Comirnaty (Original/Omicron BA.4-5, 5/5 Mikrogramm) als Auffrisch-Dosis für die Altersgruppe von 5 bis 11 Jahren erlaubt.
Aus diesem Grund wird die Empfehlung der Auffrischung für Kinder der Altersgruppe von 5 bis 11 Jahren (einschließlich), die über einen fragilen Gesundheitszustand verfügen, der zu schweren Formen von SARS-CoV-2-Infektionen führen könnte, ausgeweitet (vergl. Rundschreiben Prot. 40319-23/09/2022-DGPRE und Prot. Nr. 49730-09/12/2022-DGPRE).
Durch die Empfehlungen der EMA und der AIFA ist es außerdem möglich, auch Kinder in der Altersgruppe von 5 bis 11 Jahren (einschließlich) auf Wunsch der Eltern oder jener, die die elterliche Verantwortung tragen, dieser Auffrischung zu unterziehen, auch wenn sie nicht über einen fragilen Gesundheitszustand verfügen.
Quelle: Gesundheitsministerium, Datum: 06.02.2023
Ist es möglich, Babys und Kleinkinder im Alter von 6 Monaten bis zu 4 Jahren impfen zu lassen?
Ja. Es können alle Babys und Kleinkinder dieser Altersphase geimpft werden, allerdings ist die Impfung besonders für jene wichtig, die einen fragilen Gesundheitszustand haben (Risikopersonen mit bestimmten Pathologien wie z.B. Herzinsuffizienz, Diabetes, Mukoviszidose, aber auch Frühgeborene unter 2 Jahren oder Kinder mit Down-Syndrom).
Die Impfung wird in 3 Dosen verabreicht: Die zweite Dosis erfolgt 3 Wochen nach der verabreichten Erstdosis, mindestens 8 Wochen danach erfolgt die 3. Dosis.
Die Termine können ab dem 23. Dezember 2022 (nachmittags) online unter https://sanibook.sabes.it/ vorgemerkt werden oder unter der Telefonnummer 0471/0472/0473/0474/100100.
Alle Impftermine sind auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter folgendem Link ersichtlich: https://www.coronaschutzimpfung.it/de/impftermine/alle-impftermine
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 23.12.2022
Können sich Kinder und Jugendliche impfen lassen?
Gibt es einen Impfstoff, mit dem Kinder zwischen 5 und 11 Jahren vor Covid geschützt werden können?
Warum sollen Kinder geimpft werden?
Ist die Impfung für meine Tochter/meinen Sohn sicher?
Welches sind die häufigsten Nebenwirkungen bei Kindern?
Nach Verabreichen der Impfung kann es zu einigen Impfreaktionen kommen, welche normale Reaktionen des Körpers darstellen und zeigen, dass ein Schutz gegen die Krankheit gebildet wird. Gewöhnliche Impfreaktionen sind Schmerzen, Rötung und Schwellungen an der Einstichstelle, sowie Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Schüttelfrost, Fieber und Übelkeit. Diese Impfreaktionen können unter Umständen die Alltagstätigkeiten beeinflussen, verschwinden jedoch innerhalb von einigen Stunden bzw. Tagen. Sanitätsbehörden und Wissenschaft setzen die Überwachung der Eilzulassung fort und registrieren eventuelle seltene Nebenwirkungen der Impfung.
(Auf Grundlage FAQ Region Latium)
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 07.12.2021
Kann mein Kind (5-11 Jahren) auch dann geimpft werden, wenn es an Covid-19 erkrankt war und genesen ist?
Stimmt es, dass die Verhängung der Strafe für die Nichteinhaltung der Impfplicht bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt worden ist?
Ja. Derzeit sieht der Artikel 7, Absatz 1-bis des Gesetzesdekrets Nr. 162 vom 31. Oktober 2022, eingeführt durch das Umwandlungsgesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2022, die Aussetzung der Tätigkeit und des Verfahrens zur Verhängung der Strafe für die Nichteinhaltung der Impfplicht bis zum 30. Juni 2023 vor.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 13.01.2023
Ich habe eine Zahlungsaufforderung wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht erhalten, was kann ich tun?
BürgerInnen, die eine derartige Zahlungsaufforderung erhalten haben, können gegen die erhaltene Strafe beim zuständigen Friedensrichter gegenüber der Agentur der Einnahmen-Einzug Berufung einlegen.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 12.12.2022
Ich bin 50 geworden, muss ich mich impfen lassen?
Artikel 1 des Gesetzesdekrets 1/2022 führt die Pflicht zur Schutzimpfung für italienische Staatsangehörige und Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten mit Wohnsitz in Italien, sowie für ausländische Staatsangehörige ein, die im nationalen Gesundheitsdienst eingeschrieben sind oder nicht, und das Alter von 50 Jahren erreicht haben. Die Verpflichtung gilt auch für diejenigen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 50 Jahre alt werden, wobei die Frist bis zum 15. Juni 2022 gilt.
Ausgenommen sind Personen, die aufgrund einer festgestellten Gesundheitsgefährdung im Zusammenhang mit bestimmten klinischen Zuständen, die von einem zur Erteilung von Befreiungen befugten Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin oder einem Impfarzt, für befreit erklärt wurden.
Am 15. Juli wurde die Umwandlung des Gesetzesdekretes Nr. 50/2022 in das Gesetz Nr. 91/2022 im Amtsblatt Nr. 164 veröffentlicht, das im Artikel 51-ter die Änderung von Artikel 4-sexies des Gesetzesdekretes Nr. 44/2021 einführte, wodurch die Impfpflicht vom 1. Februar auf den 15. Juni 2022 verschoben wurde. Diese Änderung trat am 16. Juli 2022 in Kraft.
Wer am 15. Juni 2022 der Impfpflicht nicht nachgekommen ist, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro rechnen.
Die Impfpflicht ist in diesen drei Fällen nicht erfüllt:
Der für die Provinz Bozen zuständige Sanitätsbetrieb wird die bereits bearbeiteten Fälle von Nutzern, die am 1. Februar säumig waren, aber am 15. Juni die Auflagen erfüllt haben, nicht erneut prüfen, da die Unterbrechung des Sanktionsverfahrens zentral vom Gesundheitsministerium vorgenommen wird.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 25.07.2022
Wie hoch ist die Geldstrafe?
Das Bußgeld beträgt einmalig 100 Euro, sprich jeder Bürger und jede Bürgerin kann nur einmal im Leben mit diesem Bußgeld belegt werden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 08.04.2022
Ich habe den Bußgeldbescheid erhalten, was soll ich tun?
Falls Sie ein Einschreiben über die Einleitung des Sanktionsverfahrens erhalten haben sollten, und Gegenargumente vorbringen möchten, können Sie innerhalb der nicht verlängerbaren zehn (10) Tage nach Erhalt des Einschreibens eine Meldung (Ticket) an https://strafevaxsanzione.sabes.it machen. Dort können Sie Ihre Begründung des Antrages und Kopien aller nützlichen Unterlagen einfügen, um uns die Bewertung Ihres Falles zu ermöglichen.
Die nützlichen Dokumente sind:
- erhaltenes Einschreiben “Mitteilung der Einleitung des Sanktionsverfahrens” (die Nummern auf der ersten Seite ermöglichen es uns, Ihre Steuernummer mit unserem Gutachten zu verknüpfen);
- Impfbefreiung / Impfaufschub, ausgestellt laut Ministeriellen Rundschreiben zur Impfbefreiung;
- Genesungsbescheinigung oder positiver Abstrich (falls außerhalb Südtirols durchgeführt), falls vorhanden;
- Impfbescheinigung (der außerhalb Südtirol durchgeführten Impfungen) mit allen Inhalten, u.a. Impfdatum, Impfstoff, Angabe des Staates oder des Ortes der Impfung, falls vorhanden;
- gültiger Personalausweises vorne/hinten;
- ausgefüllte Eigenerklärung “Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung”, zum Download bereit im untersten Bereich “Anhänge” der Seite https://strafevaxsanzione.sabes.it/app/#/app/faq die für alle vorgelegten Unterlagen bestätigen soll, dass die Dokumente, dem Original in Ihrem Besitz entsprechen.
N.B. Personen ohne SPID (digitale Identität) oder ohne Steuernummer und Gesundheitskarte können sich nach wie vor per E-Mail an die Adresse infovax@sabes.it wenden. Dies auch, wenn das Ticketing nicht funktioniert. Notwendige Unterlagen sind bereits oben angeführt, inklusiv Ihrer Begründung des Antrages und eine Handynummer.
Telefonische Auskunft erteilt auch das Bürgertelefon 800 751 751.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 15.11.2022
Kann ich Berufung einlegen?
Wenn der Bürger oder die Bürgerin gegen die von der Agentur der Einnahmen- Eintreibung (AdER) verhängte Strafe Einspruch erheben möchte, muss er sich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids an das Friedengericht wenden. Im Laufe des Verfahrens muss der Bürger oder die Bürgerin nachweisen, dass er/sie von der Impfpflicht befreit ist.
Das Friedensgericht kann sich das Recht vorbehalten, einen CTU zu ernennen, d.h. einen gerichtlich bestellten technischen Berater, dessen Kosten vom Kläger im Voraus bezahlt werden und zu dem einheitlichen Beitrag für die Einleitung des Verfahrens hinzukommen. Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt die Staatsadvokatur die Schirmherrschaft von AdER.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 08.04.2022
Ich habe eine Impfbefreiungsbescheinigung in Papierform. Gilt diese Bescheinigung für die Zwecke der Befreiung als gültig?
Die bisher in Papierform ausgestellten Befreiungen der Covid-19-Impfung sind bis spätestens 27. Februar 2022 gültig, danach können sie nicht mehr verwendet werden. Ab dem 08. Februar 2022 kann sich jeder, der im Besitz einer Papierbescheinigung ist, an einen autorisierten Arzt/Ärztin (seinen Hausarzt, ausgewählte Impfärzte) wenden, der dem Patienten bzw. der Patientin eine neue Bescheinigung in digitaler Form ausstellt. Im Falle einer Befreiung kann der Arzt/die Ärztin, der/die die ursprüngliche Papierbescheinigung ausgestellt hat, diese in digitaler Form neu ausstellen, ohne dass sich die betreffende Person einer weiteren Untersuchung unterziehen muss.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 08.04.2022
Ich kann kein Ticket eröffnen, was soll ich tun?
Wenn Sie nicht in der Lage sind, innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Bescheids über die Einleitung der Sanktionsmaßnahme, ein Ticket beim zuständigen Sanitätsbetrieb https://strafevaxsanzione.sabes.it/app/#/app/login zu eröffnen, um Ihre Nichtimpfung zu begründen und gegebenenfalls die für die Beurteilung der Impfausnahme erforderlichen Unterlagen beizufügen, können Sie eine E-Mail an infovax@sabes.it senden, in der Sie in der Betreffzeile "Sanktion" oder "Strafe" angeben und erklären, warum Sie nicht in der Lage waren, das Ticket zu eröffnen und die erforderlichen Daten und Unterlagen beizufügen.
Welche Daten sind erforderlich?
Der Sanitätsbetrieb übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Insbesondere wenn die Person ein falsches Empfangsdatum der Mitteilung angibt, können die zehn Tage ab Erhalt der Mitteilung abgelaufen sein. Es ist daher zu beachten, dass eine vom Sanitätsbetrieb ausgestellte Bescheinigung und die anschließende Mitteilung der "bestätigten Meldung" an die Person NICHT dazu berechtigt, ein Recht auf Befreiung in Anspruch zu nehmen, weil die Meldung verspätet erfolgt ist. Der Sanitätsbetrieb behält sich das Recht vor, gegen Falschangaben gemäß dem Präsidialerlass 445/2000 vorzugehen.
Der Sanitätsbetrieb verfügt über zehn Tage, um die vorgelegten Bescheinigungen zu prüfen, und muss innerhalb dieser Frist, einschließlich eines eventuellen Gesprächs mit der betroffenen Person, den AdER über die Gültigkeit des Antrags auf Impfausnahme informieren.
Wenn der zuständige Sanitätsbetrieb nicht bestätigt, dass die Impfpflicht nicht besteht oder nicht erfüllt werden kann, stellt die AdER die vorgesehene Strafe über 100 € aus.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 08.04.2022