Rund 9.000 Personen in Südtirol leiden an sehr schweren Beeinträchtigungen. Sie erhalten auf der Grundlage des Gesetzes 104/1992, Art. 3, Komma 3 besondere Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen.
Ausgenommen von dieser Gruppe sind Personen unter 18 Jahren (für sie ist keine Corona-Schutzimpfung vorgesehen) und Personen über 80 Jahre (sie können sich direkt telefonisch vormerken; siehe Seite zu "Personen über 80 Jahre")
Auch pflegende Personen und Familienangehörige können geimpft werden.
Hier finden Sie die Antworten: coronaschutzimpfung.it/de/faqs
Beim Anamnesegespräch vor der Impfung besteht die Möglichkeit, Fragen zu den Medikamenten zu stellen, die eingenommen werden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 05.03.2021
Bei Personen, die nach der ersten Impfstoffdosis, eine bestätigte Coronainfektion aufweisen, stellt die Infektion selbst einen starken Stimulus für das Immunsystem dar und ergänzt wahrscheinlich den Stimulus durch die erste Dosis. Zum jeztigen Zeitpunkt wird die Auffrischungsimpfung nicht empfohlen, da es noch zu wenig Daten diesbezüglich gibt. Dies kann aber bereits in ein paar Monaten anders sein.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 10.03.2021
Nein, das ist nicht vorgesehen.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Agenzia italiana del farmaco, Infovac; Stand: 12.01.2021